

KOSTEN UND KOSTENÜBERNAHME
Psychotherapie ist Teil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Kranken-versicherung. Als niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
in eigener Praxis kann ich die psychotherapeutische Leistung in der Regel über
die Krankenkasse abrechnen. Lediglich der Zugang über die Chipkarte (Kranken-
versichertenkarte) ist notwendig. Bis zu 5 Probestunden werden in der Regel
übernommen. Nach diesen Sitzungen müssen Sie entscheiden, ob die Behandlung
bei mir fortgeführt werden soll. Die Übernahme weiterer Kosten muss dann bei der
Krankenkasse beantragt werden.
Auch bei der Privaten Krankenversicherung ist Psychotherapie zum Teil Inhalt des Leistungskataloges. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre private Kranken-
versicherung Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung trägt, sollten
Sie vorher erfragen.
Als Selbstzahler können Sie außerdem die Kosten für eine
psychotherapeutische Behandlung selbst tragen.